Die Auslandskrankenversicherung ist die perfekte Wahl, um die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts zu übernehmen. Zusätzlich deckt sie auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, die ansonsten von dir selbst getragen werden müssten.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte im Ausland ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest zahlen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit stornieren musst oder deine Meinung änderst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur in Fällen dringender Stornierungsgründe. Ein Abbruch aus Laune heraus wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigt hast, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden im Urlaub führen, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle anfallenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die entstehenden Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Prozesskosten und Gebühren, unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, werden von ihr übernommen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfeleistungen an. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder Krankenbesuche und vieles mehr.
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